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    Garantie bei EU Neuwagen

    Grundsätzlich besitzen alle Neuwagen die in der EU verkauft werden einen 2 jährige Herstellergewährleistung, bei einigen Modellen bieten die Hersteller auch 3 Jahre an.

    Diese Gewährleistung beginnt bei deutschen Autohändlern im Regelfall mit dem Tag der Auslieferung, denn an diesem Tag wird das Fahrzeug auf den Kunden zugelassen. Evtl. auch ein paar Tage vorher. Kauft man einen EU Neuwagen im Ausland und holt ihn selbst ab, sollte es dort genauso sein. Anders aber, wenn Autohändler im Ausland EU Fahrzeuge kaufen und sich diese dann in Deutschland aufs Lager stellen.

    Im Regelfall beginnt die Gewährleistung dann mit Auslieferung an den deutschen Händler, denn normalerweise wird das Fahrzeug einen Tag auf den ausländischen Händler zugelassen. Das hat den Hintergrund, dass es im Gegensatz zum Endverbraucher Autohändlern nicht erlaubt ist, Neuwagen Grenzüberschreitend einzukaufen. Da das Fahrzeug in Deutschland eine neue Zulassungsbescheinigung bekommt erfährt auch keiner von dieser Tageszulassung – was auch nicht relevant ist. Das Fahrzeug wurde ja nicht gefahren.

    Anders sieht es mit der Gewährleistung aus. Da diese ab Tag der Auslieferung läuft kann es sein, dass bei älteren Lagerfahrzeugen der Gewährleistungszeitraum schon einige Zeit verkürzt ist. Das Datum der Auslieferung kann man im Serviceheft erkennen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     
     
     
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